Papst Leo XIV. hat kürzlich eine bemerkenswerte Ansprache an die Teilnehmer am Jubiläum der Regierenden gehalten, die es verdient, an dieser Stelle aufgegriffen zu werden.
Verschiedene Aspekte dieser Ansprache verdienen es, gesondert hervorgehoben zu werden.
Leo XIV. und das Gemeinwohl
In seiner Ansprache rief Papst Leo XIV. die Regierenden zum Einsatz für das Gemeinwohl, das Wohl der Gemeinschaft auf. In aristotelisch-thomistischer Denkweise ist das Gemeinwohl das telos der Gesellschaft – das, um dessen Willen es die Gesellschaft bzw. genauer das Gemeinwesen gibt. Hinsichtlich dieses Gemeinwohls betont Papst Leo XIV. unter Bezugnahme auf Rerum novarum von Leo XIII. die Verteidigung der Schwachen und Ausgegrenzten sowie die Frage der Verteilungsgerechtigkeit. Dass diese schon aus Gerechtigkeitsgründen nicht primär auf dem Weg staatlicher Umverteilung sichergestellt werden darf, hat bereits vor über 60 Jahren Egon Edgar Nawroth betont. Stattdessen bedarf es, wie schon Papst Leo XIII. in Rerum novarum 46 festhielt, einer Ordnung, die eine größtmögliche Streuung von Eigentum sicherstellt.
Leo XIV. und die Civitas Dei
Der Heilige Vater hat es sich zu einer ehrenwerten Gewohnheit gemacht, in fast jeder seiner Ansprachen und Reden den heiligen Augustinus zu zitieren, von dem sein Orden seine Regel übernommen hat; so auch in dieser Ansprache.
In ihr verwies der Heilige Vater auf den wesentlichen Unterschied zwischen „der »amor sui« – der egoistischen, kurzsichtigen und destruktiven Selbstliebe“ und der „»amor Dei« – der frei geschenkten, großherzigen Liebe, die in Gott gegründet ist und zur Selbsthingabe führt“.
Es ist der Übergang von der einen zur anderen, so Leo XIV., der „grundlegend für den Aufbau der »civitas Dei«, einer Gesellschaft deren Grundgesetz die Liebe ist“.

Leo XIV. macht hier nicht nur darauf aufmerksam, dass nicht Liebe per se bereit ethisch gut und erstrebenswert ist, sondern hinsichtlich ihrer ethischen Qualität wesentlich von ihrem Gegenstand, ihrem Objekt abhängt. Vor allem formuliert er hier ein politisches Ziel für all jene, die politisch aktiv sind und dies bedeutet nicht allein für Berufspolitiker, sondern für jeden Bürger des Gemeinwesens: den Aufbau der „civitas Dei“, einer Gesellschaft, deren Grundgesetz die Liebe ist.
Leo XIV. reiht sich damit in die Riege seiner Vorgänger ein, die den Aufbau des Königtums Christi (Pius XI.), einer Zivilisation der Liebe bzw. des Reiches des Herzens Jesu (Johannes Paul II., Franziskus) bzw. einer ganzheitlichen Ökologie (Papst Franziskus) forderten.
Die Begrifflichkeiten wandeln sich, der Sache nach fordern alle dasselbe. Bei Papst Leo XIV. heißt es nun also Civitas Dei, worum es geht ist eine Gesellschaft, deren Grundgesetz die Liebe ist. Hierbei kann es sich kaum um eine Gesellschaft handeln, deren Grundgesetz der Eigennutz oder die Macht ist. Wer Augen hat zu sehen und Ohren zu hören, der weiß, dass sich daher einiges hierfür ändern muss.
Leo XIV. und das Naturrecht
Schließlich bezieht sich Papst Leo XIV. in positiver Weise auf das Naturrecht und hebt in Einklang mit der Erklärung „In Search of a Universal Ethic: A New Look at the Natural Law“ der Internationalen Theologen Kommission von 2009 darauf hin, dass das Naturrecht kein kirchliches Sondergut, sondern im Gegenteil die Grundlage für jeden transkulturellen ethischen und politischen Dialog darstellt. Es ist dieses Naturrecht, dass den Kompass bilden muss „an dem wir uns bei der Gesetzgebung und beim Handeln orientieren müssen, insbesondere bei den heiklen und dringenden ethischen Fragen, die heute mehr als früher das persönliche Leben und die Privatsphäre betreffen.“
Gemeinwohl, Civitas Dei und Naturrecht – hoffnungsvolle Anzeichen für die mögliche Richtung der Soziallehre dieses augustinischen Pontifikats.