Es folgen weitere Überlegungen zu Magnifica Humanitas, der ersten Enzyklika von Papst Leo XIV.

I.

Papst Leo XIV. betont in Magnifica Humanitas 66, dass die Sozialbindung des Privateigentums „nicht als bloße theologische Meinung betrachtet werden [darf], sondern als eine sichere Lehre der Kirche, die bereits in der Heiligen Schrift und bei den Kirchenvätern zu finden ist.“

Libertäre und klassisch-liberale Positionen, welche den sozialen Ausgleich privater Mildtätigkeit und damit der Freiwilligkeit anheimstellen wollen, sind damit ausgeschlossen. 

Eine Aktualisierung der Lehre der Kirche bietet der Papst sodann, wenn er die Lehre von der allgemeinen Bestimmung der Güter auch auf immaterielle Güter anwendet: auf „Patente, Algorithmen, digitale Plattformen, technologische Infrastrukturen, Daten“ (Magnifica Humanitas 67).

II.

Papst Franziskus hat insbesondere in den USA viel Aufsehen erregt mit seiner Infragestellung der Lehre vom gerechten Krieg sowie seiner kategorischen Ablehnung der Todesstrafe in Fratelli tutti 256 – 270. Beides wurde ihm als Bruch mit der Tradition der Kirche vorgehalten, etwa – im Fall der Todesstrafe – durch den Philosophen Edward Feser.

Magnifica Humanitas und die Lehre vom gerechten Krieg

Papst Leo XIV. geht explizit auf die Lehre vom gerechten Krieg ein (vgl. Magnifica Humanitas 192), deren Überwindung er bekräftigt, ohne das Recht auf legitime Verteidigung „im engsten Sinne“ infrage zu stellen. Genauer betrachtet geht es somit weniger um eine Überwindung der Lehre vom gerechten Krieg im strengen oder absoluten Sinne, als um die Sicherstellung ihrer denkbar engen Auslegung. Inwiefern sich dies zur „responsibility to protect“ verhält, die von Benedikt XVI. in Caritas in Veritate 67 noch bekräftigt wurde, bleibt eine offene Frage.

Auf die Todesstrafe geht der Heilige Vater nicht explizit ein. Seine Ausführungen zur kirchlichen Sicht auf Sklaverei und Menschenhandel in Magnifica Humanitas 176, die sich von einer sehr langen Toleranz und Legitimierung hin zu einer späten eindeutigen Verurteilung wandelte, kann man jedoch auch als implizite Erläuterung einer sich wandelnden kirchlichen Sicht zur Todesstrafe lesen, ohne damit suggerieren zu wollen, dass sie (nur) als solche verfasst wurde.

III.

Meine ersten Gedanken zur Enzyklika haben das vierte Kapitel weitgehend ausgespart. Das soll nun nachgeholt werden.

Der erste Abschnitt (Magnifica Humanitas 132 – 147) ist der Wahrheit gewidmet und greift damit ein zentrales Thema von Papst Benedikt XVI. auf. Der Heilige Vater nennt sie hier ein Gemeingut (Magnifica Humanitas 132) und die Demokratie „ein Mittel zur Mitwirkung am Gemeinwohl“ (Magnifica Humanitas 134). Er warnt davor, die Demokratie auf Prozesse und Verfahrensregeln zu reduzieren und fordert ihre reale „Ausrichtung auf das Wohl des Einzelnen und des sozialen Ganzen“, womit der intrinsische Zusammenhang von Individual- und Sozialnatur des Menschen ausgesprochen ist. Diese Ausrichtung wiederum erfordert die „Suche nach der Wahrheit“. Die Beschränkung auf die Frage, „was nützlich oder wirksam zu sein scheint“, schwächt dagegen das demokratische Leben. (ebd.)

Magnifica Humanitas

In diesem Zusammenhang kommt der Heilige Vater dann auf die bereits erwähnte Ökologie der Kommunikation zu sprechen.

Er schließt den Abschnitt mit einem Aufruf zu einem Bildungsbündnis von „Familien, Schulen, christliche Gemeinschaften und öffentliche Einrichtungen“ (Magnifica Humanitas 147).

IV.

Die Würde der Arbeit ist Gegenstand von Magnifica Humanitas 148 – 169.

Der Heilige Vater betont dabei den Wert der Arbeit (Magnifica Humanitas 148 – 150) für die persönliche Entfaltung des Menschen und im Einklang mit früheren Aussagen des päpstlichen Lehramtes, dass „wirtschaftliche Hilfe für die Armen in Notfällen manchmal notwendig“ bleibt, das Ziel jedoch darin bestünde, „einem jeden zu ermöglichen, durch eigene Arbeit in Würde zu leben.“ (Magnifica Humanitas 149)

Dieser Logik folgend adressiert der Heilige Vater auch das Problem einer drohenden Zunahme der Arbeitslosigkeit durch Automatisierung. (Magnifica Humanitas 151 ff). Hier fordert der Heilige Vater nationale und sogar lokale Lösungen unter Einbeziehung intermediärer Körperschaften (Magnifica Humanitas 153). Konkret fordert er „Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigung, zur Umschulung der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung ihrer Mitbestimmung“ sowie eine Unternehmerethik, „die die Qualität und Würde der Arbeit zu den Erfolgsindikatoren zählt“. (Magnifica Humanitas 156).

Der Heilige Vater weist darauf hin, dass wirtschaftliche Freiheit kein absoluter Wert sei, sondern ihr Ziel im Gemeinwohl und der Würde des Menschen finden muss. Im Sinne der Zivilökonomie fordert er eine Ergänzung des BIP um weitere Parameter zur Messung des Entwicklungsstandes von Ländern (Magnifica Humanitas 159).

Er wiederholt die Forderung von Benedikt XVI. wonach eine Aufteilung, nach der die Wirtschaft Wohlstand erzeuge und die Politik diese im Nachgang gerecht verteile, verfehlt sei: „Im Gegenteil: Die Gerechtigkeit betrifft alle Phasen der Wirtschaftstätigkeit, von der Beschaffung von Ressourcen bis zur Finanzierung, von der Produktion bis zum Konsum, und jede Entscheidung hat moralische Konsequenzen.“ (Magnifica Humanitas 162).

Als Handlungskriterien nennt er Transparenz, Zurechenbarkeit, Inklusion und Zugang. (Magnifica Humanitas 164).

Der Abschnitt schließt mit Überlegungen zur Familie. Diese nennt der Heilige Vater „ein vorrangiges soziales Gut“, „erste natürliche Gemeinschaft, ausgestattet mit ursprünglichen Rechten“ und „die grundlegende und unersetzliche Zelle jeder gesellschaftlichen Organisation.“ „Gegründet auf der beständigen Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, ist sie der erste Lebensraum, in dem jeder Mensch sein Potenzial entfaltet, sich seiner Würde bewusst wird und Wahrheit und Güte kennenlernt, wobei er Gewohnheiten verinnerlicht, die ihn auf das gesellschaftliche Leben vorbereiten.“ (Magnifica Humanitas  165)

Der Heilige Vater sieht die negativen Auswirkungen einer aufgezwungenen Flexbilisierung für die Familienbildung (Magnifica Humanitas 166f) und fordert „politische Kreativität zugunsten der Arbeit gefragt, die die Familie und die neuen Generationen in den Mittelpunkt stellt, damit unser wirtschaftlicher Fortschritt nicht zu neuen Formen der Unsicherheit und Ausgrenzung führt.“ (Magnifica Humanitas 168)

V.

Die Abschnitte 170 – 179 sind der Freiheit gewidmet. Im Wesentlichen werden hierbei 3 verschiedene Komplexe behandelt:

1.    Der Kampf um die innere Freiheit. Hier fordert der Heilige Vater „Erziehung zu digitaler Zurückhaltung, Schutz von Minderjährigen und Bekämpfung von Modellen, die aus der Verletzlichkeit anderer Nutzen ziehen.“ (Magnifica Humanitas 170)

2.    Der Kampf gegen soziale Kontrolle:

„Darüber hinaus erfolgt Kontrolle nicht bloß durch ausdrückliche Verbote, sondern durch eine Architektur des Sichtbaren: Was verstärkt oder unsichtbar gemacht wird, was belohnt oder bestraft wird, prägt letztlich Meinungen und Entscheidungen und führt zu Konformität und Selbstzensur. Aus diesem Grund ist Freiheit im digitalen Zeitalter nicht nur eine interne Angelegenheit: Sie ist auch eine öffentliche Angelegenheit, die klare Regeln, Transparenz, Rechtsbehelfsmöglichkeiten und angemessene Grenzen für den Einsatz invasiver Technologien erfordert, damit die Technik im Dienste des Menschen bleibt und nicht zu einer Form der Herrschaft über das Bewusstsein wird.“
(Magnifica Humanitas 171)

3.    Der Kampf gegen neue Formen des Menschenhandels und der Sklaverei in der globalisierten Wirtschaft der Gegenwart (Magnifica Humanitas 173 – 179)

VI.

Wie der Heilige Vater selbst das Kapitel zusammenfasst, geht es im 4. Kapitel seiner ersten Enzyklika also um die Themen Wahrheit und Bildung, Arbeit und Familie sowie Freiheit.

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