Dankenswerterweise wurde die Diskussion um den Abtreibungsparagraphen 218 StGB neu eröffnet. Es ist höchste Zeit und es muss klipp und klar gesagt werden: die Beratungsregelung nach § 218 StGB muss weg!

Allein 2023 wurden 102.187 Ungeborene auf dieser Gesetzesgrundlage getötet.

Als eine Kompromissregelung zwischen Ungeborenenfeinden und Lebensrechtlern erdacht hat die Beratungsregelung seit ihrem Bestehen in den vergangenen 30 Jahren somit rund 2,5 bis 3 Millionen Menschen das Leben gekostet. Die ersten Opfer der Beratungsregelung wären heute in einem Alter, in dem sie selbst bereits mehrfach eine Abtreibung hätten durchführen können. Stattdessen sind sie tot. So viel zu „Pro Choice“.

Für diese massenhaften Tötungen gibt es keine medizinische Begründung und auch keine kriminologische Indikation. Diese Kinder wurden getötet, weil sie sozial unerwünscht sind. Wir leben in einer Gesellschaft, in der es gesellschaftlich vollkommen akzeptabel ist, einen Menschen zu töten, weil er ungewollt ist – solange er nur jung genug ist. Die soziale Indikation bedeutet das zivilisatorische Versagen einer ganzen Gesellschaft, der unsrigen. Es bedeutet, dass wir als Gesellschaft die Rahmenbedingungen so gestaltet haben, dass Frauen keinen anderen Ausweg sehen – oder glauben zu sehen – als ein Kind, das sie haben, aber nicht wollen, töten zu lassen. Mit anderen Worten: Die soziale Indikation ist eine asoziale Indikation, Ausdruck einer Verrohung der Gesellschaft als Ganzer. Eine solche Herzlosigkeit ist nicht akzeptabel.

§ 218 muss weg

Darum gilt:

Danach müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so verändert werden, dass keine Notwendigkeit mehr für eine Abtreibung aus asozialer Indikation besteht.

Die Beratungsregelung nach § 218 muss weg!

Worin diese Veränderungen bestehen, darüber kann und darf man diskutieren: Ob durch eine kostenfreie Ausgabe von Verhütungsmittel oder im Gegenteil durch ein Verbot künstlicher Verhütungsmittel, um den Anreiz für unverantwortlichen Geschlechtsverkehr vermeintlich ohne Folgen abzustellen. Sicherlich durch eine konsequente Ausrichtung der Beratungsstruktur, die als solche erhalten bleiben muss, auf das Wohl von Mutter und Kind. Sicherlich auch durch einen Ausbau der sonstigen Unterstützungsinfrastruktur. Der Maßnahmen gibt es sicher noch mehr. Ein materiell und kulturell so reiches Land wie Deutschland ist ohne Zweifel in der Lage, sie zu realisieren. Die Frage ist: Will es das auch? Oder sind ihm die vielen, vielen Toten (weiter) egal?

Ich im Übrigen bin der Meinung: § 218 a Abs. 1 muss weg!

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