Ehe & Familie

Die auf der Ehe gegründete Familie ist die „erste und grundlegende Struktur zugunsten der Humanökologie“ (CA 39) und ein wesentlicher Aspekt der menschlichen Natur. Ihr muss daher in besonderer Weise die Sorge einer am Gemeinwohl orientierten ganzheitlichen Politik gelten.

Ehepaare sind durch ihre wechselseitige Hingabe und ihre Offenheit für gemeinsame Kinder eine unverzichtbare Säule jeder Kultur des Lebens und Zivilisation der Liebe. Mit ihrem Ja zu Kindern bauen sie an einer Kultur des Schenkens und leben intergenerationelle Solidarität. Sie sind damit auch ein Vorbild für solidarisches Wirtschaften und gelebte Verbundenheit. Ohne ihr gelebtes Zeugnis in den Familien und in der Gesellschaft als Ganzes ist eine sozial-ökologische Transformation unserer Gesellschaft nicht möglich. Ehen und Familien sind die erste und wichtigste Schule für Solidarität und Nachhaltigkeit. Schließlich sind Familien auch der Ort, an dem zuerst die Tugenden eingeübt werden, ohne die keine menschliche Vollendung möglich ist.

Eheschließungen sowie der Erhalt bestehender Ehen muss deshalb Priorität eingeräumt werden. Einen Beitrag zur Stabilisierung von Ehen können etwa obligatorische Ehevorbereitungskurse sowie ein Ausbau des Angebots an Eheberatung leisten.

Finanzielle Zuschüsse zur Eheschließung können die Familiengründung unterstützen, insbesondere wenn nach langen Ausbildungs- oder Studienzeiten bislang noch keine Rücklagen gebildet werden konnten. Eine speziell auf Familien ausgerichtete Eigenheimförderung wie zeitweise mit dem Baukindergeld kann flankierend zum Einsatz kommen. In der Verantwortung sind hier insbesondere die Kommunen, die hierzu mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen – idealerweise durch eine Ausweitung ihrer Finanzautonomie.

Die Eltern haben laut Grundgesetz die vorrangige Pflicht und das vorangige Recht zur Erziehung ihrer Kinder. (Art. 6 GG)

Eine aus ökonomischen Zwängen erfolgende immer früher und umfassender einsetzende außerhäusliche Betreuung droht diese Bestimmung des Grundgesetzes auszuhöhlen und zu unterlaufen.

Ehe

Der grundgesetzlich garantierte besondere Schutz von Ehe und Familie erfordert es, das familiäre Miteinander zu fördern und zu stärken, nicht es aus untergeordneten Gründen zu schwächen. Dies gilt insbesondere, wenn man die große Bedeutung frühkindlicher Bindungserfahrungen für das langfristige persönliche Wohlergehen, aber auch die eigene Bindungsfähigkeit sowie die intellektuelle Entwicklung berücksichtigt. [1]Nicole Strüber. Die erste Bindung. Wie Eltern die Entwicklung des kindlichen Gehirns prägen, Klett-Cotta Stuttgart 2017.

Ein Ziel muss daher sein, dass eine Familie von einem Vollzeiteinkommen auskömmlich leben kann – und dies nicht erst, wenn die Familienphase abgeschlossen ist, sondern nach Möglichkeit zeitnah nach Abschluss von Ausbildung oder Studium, um so frühzeitige Familiengründungen zu ermöglichen. Auch ein Umbau der Berufswelt hin zu stärker haushaltsintegrierten Tätigkeiten kann dem Zweck dienen, das familiäre Miteinander zu fördern und zu stärken.

Zugleich muss konstatiert werden, dass die umfassende Deregulierung des Arbeitsmarktes was Kündigungsschutz und Arbeitszeiten betrifft vor allem auch zu Lasten des Familienlebens oder sogar schon der Familiengründung ging. Hier kann eine Abkehr von der Norm abhängiger Beschäftigung gepaart mit Formen genossenschaftlicher Selbstregulierung und -absicherung Familien die benötigte Zeitsouveränität bei stabilen Einkommen (zurück)geben.

Ehe und Familie stärken

In früheren Zeiten lag es vor allem an Kriegen, Seuchen und Unglücksfällen, wenn Kinder nicht bei ihren biologischen Eltern aufwachsen konnten. Heute liegt das überwiegend an Entscheidungen, die Erwachsene treffen.

Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, die Trennung von biologischer und sozialer Elternschaft als etwas Normales oder Selbstverständliches anzusehen oder auch nur als etwas leider Unvermeidliches, das vom Gemeinwesen in fatalistischer Weise hingenommen werden muss. Ehe und Familie zu stärken, verlangt es im Gegenteil, den Zusammenhang von biologischer und sozialer Elternschaft zu stärken.

In Zeiten, in denen Kinderrechte in aller Munde sind, ist es angemessen, darauf hinzuweisen, dass genau dies eine wesentliche Funktion des Rechtsinstuts der Ehe und ein wesentlicher Grund dafür ist, dass diese unter dem besonderen Schutz des Staates steht. Schutz der Ehe bedeutet Schutz der Kinder, gerade im Hinblick auf den Zusammenhang von biologischer und sozialer Elternschaft.

References

References
1 Nicole Strüber. Die erste Bindung. Wie Eltern die Entwicklung des kindlichen Gehirns prägen, Klett-Cotta Stuttgart 2017.