Leistungsverbundenheit freisetzen – die leistungsgemeinschaftliche Ordnung
Unter anderem die Gerechtigkeit, die Option für die Armen und der Einsatz für den sozialen Frieden verlangen die Errichtung einer berufsständischen bzw. leistungsgemeinschaftlichen Ordnung.
Was bedeutet leistungsgemeinschaftliche Ordnung?
„die ohnehin tatsächlich funktions- und leistungsverbundenen Menschen sollen sich rechtlich und organisatorisch zu wirklich funktionsfähigen, sich selbst verwaltenden Leistungsgemeinschaften zusammenschließen. Diese rechtlich und organisatorisch handlungsfähige Leistungsgemeinschaft erscheint uns als das natürliche Gegenstück zur gebietlich umschriebenen Gemeinde: die Einwohner der gleichen Ortsgemeinde sollen ja auch nicht bloß ein Haufen von Menschen sein, die rein tatsächlich eine Menge gewichtiger Belange gemeinsam haben, sondern sollen eine körperschaftlich verfaßte [sic], voll handlungsfähige Gemeinschaft bilden, die ihre Angelegenheiten und Geschicke selbstverantwortlich in die eigene Hand nimmt. Was der nachbarschaftlich, also räumlich begründeten Verbundenheit recht ist, das soll der leistungsmäßigen, also doch wohl viel tiefer menschlich begründeten Gemeinschaft billig sein.“[1]Oswald von Nell-Breuning S.J., Wirtschaft und Gesellschaft Bd. 1 Grundfragen, Verlag Herder Freiburg 1956, S. 228.
Die leistungsgemeinschaftliche Ordnung ist eine Gesellschaftsordnung. Sie ist keine Wirtschaftsordnung in Opposition zur (sozialen) Marktwirtschaft und keine Staatsordnung wie der autoritäre Ständestaat, der eine historische Perversion der leistungsgemeinschaftlichen Idee darstellt.[2]Ebd. S. 235, 237f.
Gründe für die leistungsgemeinschaftliche Ordnung
Eine Frage der Gerechtigkeit
Die Leistungsgemeinschaften „bestehen nicht von Staates Gnaden, ihre Befugnisse sind nicht vom Staate hergeleitet. Sie verwalten ihre eigenen Angelegenheiten vielmehr aus eigener Machtvollkommenheit.“[3]Ebd., S. 221.
„Von Natur aus ist die menschliche Gesellschaft ganz ähnlich wie der Organismus des menschlichen Leibes gegliedert: räumlich (topographisch) und leistungsmäßig (funktional). Der Organismus des menschlichen Leibes baut sich auf aus räumlich nebeneinander liegenden Teilen: Kopf, Rumpf, Gliedmaßen; ebenso wichtig aber sind die nicht nebeneinander, sondern ineinander gelagerten Bauteile, die verschiedenen Funktionen dienenden Systeme, wie Nervensystem, Kreislaufsystem…Nur indem diese verschiedenen, den ganzen Organismen durchziehenden Systeme ihre Funktion erfüllen, lebt der Organismus. Dasselbe, was vom physiologisch-biologischen Organismus des menschlichen Leibes gilt, behaupten wir vom juridisch-moralischen Organismus der menschlichen Gesellschaft. Er bedarf der räumlichen Gliederung: Staaten (Länder), Gemeindeverbände (Provinzen, Gaue, Kreise), endlich Ortsgemeinden. Diese territoriale, an topographische Gegebenheiten anknüpfende Gliederung genügt aber nicht.“[4]Ebd., S. 227f.
Ebenso braucht es eine funktionale Gliederung, in der Menschen zusammenwirken zur Realisierung bestimmter Teilziele wie Gesundheitsversorgung, Lebensmittelversorgung oder Erziehung und Bildung.
„Daher besteht auch immer in irgendeinem Maße eine Art von Leistungsverbundenheit der an jeder dieser Funktionen oder Leistungen beteiligten, meist sehr zahlreichen Menschen. Diese Leistungsverbundenheit erschöpft sich jedoch derzeit in der rein tatsächlichen, weil unvermeidlichen Gegebenheit, ohne irgendwie rechtlich und organisatorisch gestaltet zu sein.“[5]Ebd., S. 228.
Das ist jedoch ein Unrecht, denn:
„Wo immer eine Leistung im Dienste des größeren Ganzen durch eine Gruppe leistungsverbundener Menschen vollbracht wird oder vollbracht werden kann, steht es diesen Menschen zu, den Vollzug dieser Leistung selbst zu regeln, sich zur selbstverantwortlichen Verwaltung aller mit dieser ihre Leistung zusammenhängenden Angelegenheiten zusammenzuschließen, sich eine körperschaftliche Verfassung zu geben und alle einschlägigen Befugnisse aus eigener Machtvollkommenheit, selbstverständlich in Verantwortung gegenüber dem größeren Ganzen, dessen Teil sie sind, auszuüben.“[6]Ebd., S. 240.
Denn:
„Freies gesellschaftliches Leben besteht doch darin, daß [sic] die verschiedenen Lebenskreise ihre eigenen Angelegenheiten in die eigene Hand nehmen und in eigener Verantwortung selbst verwalten – selbstverständlich im Rahmen des größeren Ganzen, im Rahmen der allgemeinen und durch den Staat als den Garanten des Gemeinwohls verbürgten Rechtsordnung. Der Etatismus des modernen und erst gar des totalen Staates dagegen kennt keine echte Selbstverwaltung, degradiert er doch sogar das, was er als sog. Selbstverwaltung zuläßt [sic], der Sache nach zur staatlichen Auftragsverwaltung.“[7]Ebd., S. 261f.
Die Einführung einer leistungsgemeinschaftlichen Ordnung gesteht den real ohnehin existierenden, wenn auch rechtlich und organisatorisch unverfassten, Leistungsgemeinschaften lediglich das zu, was ihnen ohnehin zusteht: Autonomie in ihren eigenen Angelegenheiten.
Friede und Versöhnung
In Abwesenheit einer leistungsgemeinschaftlichen Ordnung begegnen sich die eigentlich und wesentlich leistungsverbundenen Menschen lediglich im Markt als Konkurrenten sowie im Interessengegensatz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Diese Gegensätze überwiegen und verdrängen so faktisch die „Interessenverbundenheit der sachlich (tatsächlich) Leistungsverbundenen nicht nur bewußtseinsmäßig, sondern auch strukturell-organisatorisch“.[8]Ebd., S. 284. Das Konkurrenzdenken und der, um einen etwas verstaubten Begriff zu verwenden, Klassengegensatz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nimmt einen unangemessen großen Raum ein und belastet so sozialen Frieden und Zusammenhalt. Auf Dauer ist das ein unhaltbarer Zustand. Dies sah auch Wilhelm Röpke so, der einmal schrieb:
„Die Gesellschaft als Ganzes kann nicht auf dem Gesetz von Angebot und Nachfrage aufgebaut werden […]. Menschen, die auf dem Markte sich miteinander im Wettbewerb messen und dort auf ihren Vorteil ausgehen, müssen um so stärker durch die sozialen und moralischen Bande der Gemeinschaft verbunden sein, anderenfalls auch der Wettbewerb aufs schwerste entartet. So wiederhole ich: die Marktwirtschaft ist nicht alles. Sie muss in einen höheren Gesamtzusammenhang eingebettet sein.“[9]Wilhelm Röpke, Jenseits von Angebot und Nachfrage; 5. Aufl., Bern und Stuttgart 1979, S. 146, zitiert nach Goldschmidt, Nils (2009) : Liberalismus als Kulturideal: Wilhelm Röpke und die kulturelle … Continue reading
Aufgrund seines Individualismus war Röpke allerdings nicht in der Lage, die Lösung für diese Problemstellung im leistungsgemeinschaftlichen Gedanken zu entdecken.
Die leistungsgemeinschaftliche Ordnung bewirkt, dass „was sachlich (tatsächlich) ohnehin das Übergewicht besitzt,… auch strukturell—organisatorisch die Möglichkeit gegeben [wird], sein Übergewicht auszuwirken.“[10]Oswald von Nell-Breuning S.J., Wirtschaft und Gesellschaft, S. 284.
Auf diese Weise fördert sie sozialen Frieden und Zusammenhalt.
Die Option für die Armen
Bereits in der Enzyklika Quadragesimo anno aus dem Jahr 1931 wird die Proletarisierung einer Vielzahl von Menschen beklagt und eine Entproletarisierung gefordert. Gemeint ist hiermit nicht allein oder auch nur vorrangig materielle Armut, sondern eine Entwurzelung der Menschen aus ihren sozialen Bindungen, die auch Papst Franziskus immer wieder beklagt hat. In den Worten von Wilhelm Röpke:
„Die Bewohner eines großen Mehrfamilienhauses sind einander völlig Fremde und treffen sich vielleicht das erste Mal im Bunker, aber auf der anderen Seite haben sie die engsten anonym Beziehungen mit der Gesamtheit ihrer Mitmenschen; Beziehungen einer äußerlichen und mechanischen Art: als Käufer und Verkäufer, als Glieder einer sich gegenseitig anrempelnden Menge, als Wähler, Radiohörer und Kinobesucher, die dieselben akustischen und optischen Eindrücke mit Millionen anderen teilen, als Steuerzahler, Empfänger von Pensionen und anderen staatlichen Leistungen, als Mitglieder von Krankenversicherungen und dieser oder jener anderen zentral organisierten Vereinigung.
An die Stelle einer echten Integration geschaffen durch echte Gemeinschaften, welche die Bindungen der Nähe, natürlicher Wurzeln und die Wärme direkter menschlicher Beziehungen erfordern, ist eine Pseudo-Integration getreten, geschaffen durch den Markt, Wettbewerb, zentrale Organisation, Mietshäuser, Wahlzettel, Polizei, Gesetzen, Massenproduktion, Massenamüsement, Massenemotionen und Massenerziehung.“[11]Wilhelm Röpke, The social crisis of our time, S. 10. Rückübersetzung in das Deutsche durch den Autor dieses Textes.
Es handelt sich um eine Form psychosozialer Armut, zu deren Erscheinungsformen unter anderem Vereinsamung und Bindungsunfähigkeit gehören.
Die leistungsgemeinschaftliche Ordnung befreit die Menschen hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit aus einem Zustand, in dem sie wie freie Moleküle in einer vakuumartigen Gesellschaft herumschwirren und nur punktuell in Kontakt mit anderen kommen.
Sie befreit sie dazu, eingebettet und verwurzelt in ein soziales Gefüge zu sein, das ihnen Halt, Kraft und Sinn verleiht, jenseits von Profitgenerierung und Gelderwerb. Was echte Gemeindeautonomie für die Heimatverbundenheit bedeutet, bedeutet die leistungsgemeinschaftliche Ordnung für die Leistungsverbundenheit. Im Mitwirken in den Angelegenheiten der Leistungsgemeinschaft erfährt sich der einzelne nicht nur verbunden mit seinen Kollegen auf der Arbeit, sondern mit all jenen, die mit ihm auf das selbe gesellschaftliche Teilziel hinarbeiten – sei es Gesundheits- oder Lebensmittelversorgung, Bildung und Erziehung oder Wissenschaft und Forschung. In betriebswirtschaftlichem Jargon: Die leistungsgemeinschaftliche Ordnung baut Sozialkapital auf, wo es der Wettbewerb aufzehrt.
Eine Frage der Demokratie
Auf die Frage, was die leistungsgemeinschaftliche Ordnung für den Staat bedeute, antwortet Oswald von Nell-Breuning:
„Die Entlastung von dem Übermaß [sic] an Aufgaben, die der heutige Staat zu einem Teil widerrechtlich an sich gerissen, zum größeren Teil aber notgedrungen übernommen hat, weil die Nächstberufenen, denen die Erledigung dieser Aufgaben obläge, nicht zur Stelle waren, der Staat also an ihre Stelle treten mußte [sic]. Der heutige Staat betreibt Kulturpolitik, aber nicht nur Kulturpolitik im Großen, sondern Schulpolitik, Kunstpolitik, Wissenschaftspolitik, Presse-, Funk-, Filmpolitik, usw. bis in die letzten Einzelheiten. Der heutige Staat betreibt Wirtschaftspolitik, widerum nicht nur im Großen, sondern Agrarpolitik, Handwerkspolitik, Industriepolitik, Verkehrspolitik, Handelspolitik, Konjunkturpolitik, Kreditpolitik, Wohnungsbaupolitik usw., gleichfalls bis in die letzte Feinheit und Einzelheit. Dasselbe gilt von der Sozialpolitik. Ganz zu schweigen von Justiz, Polizei und Militär, der sog. großen oder auswärtigen Politik, die wahrhaft eigene Aufgaben des Staates sind. Bei dieser Sachlage sind die politischen Parteien und Parlamentarier genötigt, sich mit tausend und aber tausend Dingen abzugeben, heute über die Eichung von Fieberthermometern, morgen über den Schutz literarischer oder künstlerischer Urheberrechte, über Maßnahmen zur Behebung einer Hochwasserkatastrophe, über die Berufung von Hochschullehrern, über die Einführung der Sommerzeit oder die Abschaffung der Todesstrafe zu beraten und abzustimmen…Die Folgen sind zweierlei Art; auf der einen Seite die Politisierung unzähliger Dinge, die mit Politik, d. h. mit politischer Grundsatzhaltung, wie den allein tragfähigen Boden echter politischer Parteien schlechterdings nichts zu tun haben. Über die Aufforstung oder Entsumpfung einer Bodenfläche wird nach politischen Parteien, am Ende gar mit Fraktionszwang abgestimmt. Für alle nicht ursprünglich politischen Sachbereiche ist die Verpolitisierung unnatürlich und vom Übel. Die Politisierung der Wirtschaft insbesondere rächt sich mit durch eine besönders bösartige Wechselwirkung: die „Verwirtschaftung“ des Staates. – Nach der andern Seite hat die Politisierung von tausend und aber tausend Dingen die unausbleibliche Folge, die echte Demokratie zugrunde zu richten und ihrer gefährlichsten Gegnerin, der Bürokratie, zum Opfer fallen zu lassen. Die politischen Parteien und namentlich ihre parlamentarischen Fraktionen können gar nicht für jede Frage, mit der sie sich befassen sollen, einen Fachmann haben. Die Ministerialbürokratie – zum mindesten des modernen Großstaates – aber verfügt für jede Spezialität über einen Fachmann…[so] ergib sich eine solche Überlegenheit der über das gesamte fachliche Wissen und fachliche Können verfügenden obrigkeitlichen Instanz über die nach ganz andern Gesichtspunkten zusammengesetzte Volksvertretung, daß [sic] der Endsieg im Kampf zwischen Demokratie und Bürokratie nicht zweifelhaft sein kann.“[12]Oswald von Nell-Breuning S.J., Wirtschaft und Gesellschaft, S. 256 – 258; der gleiche Gedankengang findet sich ebd. S. 262.
Als Antwort hierauf verfolgt in den USA die politische Rechte schon länger und seit Auftreten des Trumpismus noch verstärkt die Demontage des sog. „administrativen Staates“ oder „tiefen Staates“. Ihrem libertären Individualismus folgend will sie ihn allerdings durch die Wirtschaft, das heißt im Endeffekt die Konzerne, ersetzen und nicht durch die Gesellschaft in Form der Leistungsgemeinschaften. So droht zumindest dieses Projekt nicht zu mehr Demokratie, sondern zu mehr Plutokratie zu führen.
Die leistungsgemeinschaftliche Ordnung bedeutet demgegenüber „die Verwirklichung der realen Demokratie“, „d. i. derjenigen Demokratie, in der ein jeder mitzusprechen und mitzubestimmen hat bei all den Dingen, an denen er beteiligt und folgerecht interessiert ist und von denen er in aller Regel auch etwas verstehen kann und verstehen wird.“[13]Ebd., S. 268.
Ein Neuanfang für Europa
Schon gewohnheitsmäßig wird der Europäischen Union der Vorwurf gemacht bürgerfern und undemokratisch zu sein. Rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien reüssieren in In- und Ausland auch mit dieser Parole an der Wahlurne und bedrohen so das europäische Friedensprojekt.
Das Grundproblem liegt dabei, so macht von Nell-Breuning bereits in den 1950er Jahren in weiser Voraussicht deutlich, in einem Konstruktionsfehler der europäischen Einigung.
Für die Bundesrepublik beschreibt von Nell-Breuning bereits damals folgendes Problem:
„Auf der einen Seite das Prinzip der formalen Demokratie: das aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Parlament verfügt über unumschränkte Souveränität, spricht in ausnahmslos allen Dingen das erste und letzte Wort. Auf der anderen Seite das Prinzip der realen Demokratie: diejenigen, die es angeht, wollen jeweils ihre Angelegenheiten selbständig [sic] regeln. Solange man ihnen dieses im Namen der formalen Demokratie verwehrt, kommt es ganz unvermeidlich zu einem verfassungsmäßig nicht vorgesehenen und auch keineswegs zu begrüßenden politischen Pluralismus, der die sehr unerfreuliche Form annimmt, daß [sic] die hinlänglich mächtigen gesellschaftichen Großgruppen sich zu pressure-groups, wie die Amerikaner sagen, auswachsen und den Gesetzgeber unter Druck setzen, daß [sic] er die Dinge nach ihrem Willen regele. Wir sind uns klar darüber, daß [sic] die Mittel der Justiz und Jurisprudenz (Verfassungsgerichtshof und dgl.) nicht ausreichen, um hier zu einer Lösung zu kommen. Nur eine konstruktive Lösung, die Herstellung eines echten gesellschaftlichen Ordnungsgefüges im Sinne eines organischen Pluralismus kann zum Ziel führen.“[14]Ebd., S. 266.
Gemeint ist hiermit natürlich die leistungsgemeinschaftliche Ordnung. Hinsichtlich der europäischen Einigung sah er folgende Frage:
„Handelt es sich im Letzten darum, den regionalen Pluralismus oder Föderalismus, wie wir ihn zweistöckig in der Bundesrepublik haben [bestehend aus Bund und Ländern], dreistöckig europäisch und vielleicht später einmal im Rahmen der UN vierstöckig auszubauen? Ist es mit einem solchen „Aufstocken“ getan? Oder stehen wir vor der Aufgabem eine von Grund auf neues Gebäude zu errichten?“[15]Ebd., S. 265, vgl. ebd. S. 262.
Im Rückblick können wir sagen: Die Entscheidung der Architekten Europas fiel zu Gunsten der Aufstockung und damit der Verlagerung der bereits damals von von Nell-Breuning benannten Missstände auf eine noch höhere, noch weiter von jenen Menschen, welche die zu entscheidenden Fragen unmittelbar angehen, entfernte Ebene.
Die einzige Antwort, welche den Kritikern dieses Umstandes in ihrer Phantasielosigkeit einfällt, ist der Teilrückbau dieser Konstruktion unter dem Schlagwort eines „Europas der Vaterländer“. Wie den Architekten Europas wollen auch die Kritiker der EU nicht etwas wirklich Neues schaffen. Ihnen schwebt vielmehr vor, die Uhren zurückzudrehen.
Oswald von Nell-Breunings alternative Vision für die Zukunft Europas war schon damals eine leistungsgemeinschaftliche Ordnung für ganz Europa. Als Ansatzpunkt hierfür sah er den Schuman-Plan. Ihre Verwirklichung bietet auch heute noch die Möglichkeit eines Neuanfanges für eine wahrhaft föderale europäische Einigung im Sinne eines organischen Pluralismus, der die Kritik an der heutigen EU ernst nimmt, ohne ihr die europäische Einigung zu opfern.[16]Ebd., S. 267.

Struktur der leistungsgemeinschaftlichen Ordnung
Leistungsgemeinschaftliche Ordnung meint, dass die gesamte Gesellschaft in Leistungsgemeinschaften gegliedert ist.[17]Ebd., S. 303.
Die einzelnen Leistungsgemeinschaften sind weder ein Zusammenschluss der Betriebe noch paritätisch besetzt nach Arbeitgebern und Arbeitnehmern.[18]Ebd., S. 232. Mitglied sind vielmehr all jene Personen, die im Bereich der entsprechenden Leistungsgemeinschaft hauptberuflich tätig sind – also etwa im Gesundheits- oder Bildungswesen.[19]Ebd., S. 221. Wechselt ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber auch vom einen Bereich in den anderen, so ebenfalls von der einen Leistungsgemeinschaft in die andere;[20]Ebd. beispielsweise ein Hausmeister, der zunächst in einer Schule und dann in einem Krankenhaus beschäftigt ist.
Darüber hinaus hält von Nell-Breuning zum inneren Aufbau der Leistungsgemeinschaften fest:
„ 1. Als Einrichtung der Selbstverwaltung ist der Berufsstand oder die Leistungsgemeinschaft so gebaut, daß [sic] alle beruflich darin Tätigen ein Mitbestimmungsrecht haben. Dieses Mitbestimmungsrecht kann und soll gestuft sein nach der Art des beruflichen Einsatzes. [ → Um bei obigen Beispiel zu bleiben: So wird das Mitspracherecht eines Hausmeisters in der Leistungsgemeinschaft Gesundheit oder Bildung sicher geringer gewichtet sein als das eines Arztes oder Lehrers.]
2. Die innere Gliederung bestimmt sich nicht nach einem einzigen Gesichtspunkt, am allerwenigsten nach Besitz und Nichtbesitz, sondern wird vielfältig sein je nach den Angelegenheiten, die zur Behandlung stehen.
3. … (siehe unten)
4. Unter allen Umständen aber gilt das Wort der Enzyklika „Quadragesimo anno“ (nr. 86): „Die Menschen haben die volle Freiheit, eine Form nach ihrem Gefallen zu wählen, wenn nur der Gerechtigkeit und den Erfordernissen des Gemeinwohls Genüge geschieht.““[21]Ebd., S. 225.
Hinsichtlich der Aufgaben der einzelnen Leistungsgemeinschaften erklärt von Nell-Breuning, dass diese darin bestehen:
„daß [sic] sie alles übernehmen, was heute teils von staatlichen Behörden, teils von bereits bestehenden Selbstverwaltungsorganen, teils von freien privaten Organen getan wird, aber von diesen nicht in der richtigen Weise getan werden kann. Sie besorgen ferner das, was heute überhaupt nicht geschieht, weil niemand da ist, der es tun könnte. Als Beispiel diene…die Landwirtschaft. Die berufsständische oder leistungsgemeinschaftliche Selbstverwaltung der Landwirtschaft ist verantwortlich für die gesamte Agrarpolitik. Sie ist Trägerin des Vermessungswesens, der Boden- und Betriebsbewertung als Grundlage der landwirtschaftlichen Betriebsführung wie auch der Besteuerung, Trägerin des gesamten landwirtschaftlichen Schul- und Hochschulwesens, der Betriebsberatung der Landwirte; sie unterhält Buchstellen, die namentlich für die kleineren Landwirte die Buchführung besorgen und die Ergebnisse der Buchführung für diese auswerten; sie unterhält die Gestüte und Bullenstationen und führt die Zuchtregister; sie unterhält Forschungs- und Prüfungsanstalten zur Begutachtung und Anerkennung von Saatgut und Düngemitteln, bei ihr liegt das Veterinärwesen, die Bekämpfung der Tierseuchen und Pflanzenschädlinge. Nach Bedarf regt sie an zur Gründung von Bezugs- und Absatzgenossenschaften, von Einrichtungen zur Pflege des ländlichen Personal- und Realkredits, führt Flurbereinigungen durch und übernimmt die Führung bei größeren Unternehmungen des Wegebaus, der Be- und Entwässerung usw. Sie regelt die Zusammenarbeit der Landwirtschaft mit den anderen Berufsständen oder Leistungsgemeinschaften, aber auch mit der Landwirtschaft anderer Länder; sie vertritt die Landwirtschaft gegenüber den Staatsbehörden und nimmt entgegen, was diese von der Landwirtschaft erwarten oder begehren. – Von besonderer Bedeutung sind die sozialpolitischen Aufgaben. Nicht bloß die heute schon berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung, sondern die gesamte Sozialversicherung geht an die berufsständische Zuständigkeit über. Die Regelung der Arbeitsbedingungen und die Ausbildung des Nachwuchses sind die wichtigsten Gemeinschaftsaufgaben unter allen. An zweiter Stelle steht das rechte Zusammenwirken der verschiedenen Größen und Arten von Betrieben: Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe; Ackerbau, Viehzucht, Weinbau, Obst- und andere Spezialkulturen.“[22]Ebd., S. 224f.
Manches davon mag im Abstand von rund 70 Jahre nicht mehr aktuell sein. Die Grundidee wird jedoch damit deutlich.
Entsprechend dem vorigen Zitat erklärt er kurz darauf:
„Zahlreiche heute staatliche Ämter – z. B. Bergämter, Kulturämter, ein Teil der Aufgaben der Vermessungs- (Kataster-)Ämter, die Versicherungsämter usw. – ebenso manche heute von den Gemeinden getragenen Ämter – z. B. Gesundheitsämter, Jugendämter – würden von den zuständigen Berufsständen oder Leistungsgemeinschaften zu übernehmen sein.“[23]Ebd., S. 225.
Schließlich erklärt von Nell-Breuning noch:
„Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie keine privaten Vereine, deren Satzungen nur jene angehen, die diesem Verein beitreten. Ihre Satzungen und Anordnungen sind vielmehr ein Bestandteil der allgemeinen, für jedermann verbindliche Rechtsordnung.“((Ebd., S. 221.))
Die Aufgabe des Staates liegt darin, sicherzustellen, dass die einzelnen Leistungsgemeinschaften das Gemeinwohl im Blick behalten, auf dieses hinwirken und in dessem Sinne zusammenwirken.
„Die Berufsstände oder Leistungsgemeinschaften sind überdies ihrer Natur nach dazu geeignet, über die Staatsgrenzen hinaus sich mit gleichartigen Leistungsgemeinschaften zu verbinden, um Aufgaben, die sich nur in diesem weiteren Rahmen meistern lassen, gemeinsam anzupacken. Die so zustandekommende umfassende zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf den verschiedensten Gebieten führt zu einer Auflockerung der äußeren Gebietsgrenzen der Einzelstaaten und trägt damit ein großes Stück zur kulturellen und wirtschaftlichen Gemeinschaft der Völker bei, ohne darum die Eigenwerte des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens der einzelnen Völker einzuebnen.“[24]Ebd., S. 223.
Für die europäische Einigung hatte Nell-Breuning folgenden Vorschlag:
„die verschiedenen Zweige der europäischen Wirtschaft, aber auch andere Kultursachbereiche, erhalten eine korporative Verfassung, wobei einzig sachliche Gesichtpunkte maßgeblich sind, politische Grenzen dagegen als solche keine Rolle spielen. Jeder dieser körperschaftlich verfaßten [sic] europäischen Wirtschaftszweige usw., d. i. die in ihnen tätigen Menschen (nicht die Betriebe oder Unternehmen als solche!), nehmen ihre gemeinsamen Angelegenheiten in die eigenen Hände. Im Rahmen der allgemeinen europäischen Politik, die von der europäischen politischen Instanz, wie immer diese heißen möge, bestimmt wird, machen sie ihre Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik (oder sagen wir allgemein: ihre „Branchenpolitik“) in der Weise selbständig [sic] und eigenverantwortlich, daß [sic] sie dieser ihnen übergeordneten politischen Instanz nur dafür Rede und Antwort zu stehen haben, daß [sic] ihre Maßnahmen einmal den allgemeinen Richtlinien der Politik entsprechen, zum andernmal mit den Maßnahmen anderer Wirtschaftszweige usw. sich vertragen. Soweit die Belange einzelner Länder berührt werden, hätte eine Abstimmung mit deren staatlicher Obrigkeit in ähnlicher Weise zu erfolgen, wie etwa heute die Unternehmungen über mancherlei Fragen mit ihren Belegenheitsgemeinden das Einvernehmen herstellen müssen: Was Fragen angeht, die mehrere oder alle Wirtschaftszweige am einzelnen Ort, im Kreis oder Gau oder Land oder endlich im europäischen Raum gemeinsam angehen, werden Einrichtungen gleichviel welchen Namens immer als Querverbindungen geschaffen werden müssen, die es ermöglichen, auch diese Angelegenheiten grundsätzlich durch diejenigen erledigen zu lassen, die jeweils daran beteiligt sind, ohne daß [sic] es nötig wäre, sie staatliche Instanzen zu überbürden und damit auf das politische Geleise abzuschieben.“[25]Ebd., S. 267.
Verwirklichung der leistungsgemeinschaftlichen Ordnung
Hinsichtlich der Verwirklichung schrieb Oswald von Nell-Breuning:
„Zunächst müssen sich freie Vereinigungen bilden, die sich mit Aufgaben von der Art befassen, wie sie von Berufsständen oder Leistungsgemeinschaften zu besorgen sein werden…Sind im Wege des freien Zusammenschlusses Vereinigungen zustande gekommen, die – gegebenenfalls nach einer gewissen Umgestaltung – imstande sind, die Aufgaben eines Berufsstandes oder einer Leistungsgemeinschaft zu übernehmen, ist es Sache des Staates, diese Zuständigkeiten schrittweise an sie abzugeben. Des weiteren wird der Staat gewisse allgemeine Rechtsregeln über die Verfassung der Berufsstände oder Leistungsgemeinschaften aufzustellen oder notfalls Grenzregelungen zwischen ihnen vorzunehmen haben.“[26]Ebd., S. 226.
References[+]
| ↑1 | Oswald von Nell-Breuning S.J., Wirtschaft und Gesellschaft Bd. 1 Grundfragen, Verlag Herder Freiburg 1956, S. 228. |
|---|---|
| ↑2 | Ebd. S. 235, 237f. |
| ↑3 | Ebd., S. 221. |
| ↑4 | Ebd., S. 227f. |
| ↑5 | Ebd., S. 228. |
| ↑6 | Ebd., S. 240. |
| ↑7 | Ebd., S. 261f. |
| ↑8 | Ebd., S. 284. |
| ↑9 | Wilhelm Röpke, Jenseits von Angebot und Nachfrage; 5. Aufl., Bern und Stuttgart 1979, S. 146, zitiert nach Goldschmidt, Nils (2009) : Liberalismus als Kulturideal: Wilhelm Röpke und die kulturelle Ökonomik, Freiburger Diskussionspapiere zur Ordnungsökonomik, No. 09/2, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Allgemeine Wirtschaftsforschung, Abteilung für Wirtschaftspolitik, Freiburg i. Br. |
| ↑10 | Oswald von Nell-Breuning S.J., Wirtschaft und Gesellschaft, S. 284. |
| ↑11 | Wilhelm Röpke, The social crisis of our time, S. 10. Rückübersetzung in das Deutsche durch den Autor dieses Textes. |
| ↑12 | Oswald von Nell-Breuning S.J., Wirtschaft und Gesellschaft, S. 256 – 258; der gleiche Gedankengang findet sich ebd. S. 262. |
| ↑13 | Ebd., S. 268. |
| ↑14 | Ebd., S. 266. |
| ↑15 | Ebd., S. 265, vgl. ebd. S. 262. |
| ↑16 | Ebd., S. 267. |
| ↑17 | Ebd., S. 303. |
| ↑18 | Ebd., S. 232. |
| ↑19 | Ebd., S. 221. |
| ↑20 | Ebd. |
| ↑21 | Ebd., S. 225. |
| ↑22 | Ebd., S. 224f. |
| ↑23 | Ebd., S. 225. |
| ↑24 | Ebd., S. 223. |
| ↑25 | Ebd., S. 267. |
| ↑26 | Ebd., S. 226. |