Egon Edgar Nawroth und der Neoliberalismus – ein Fazit
Egon Edgar Nawroth anerkennt durchaus, dass „sich verschiedene Ideenelemente der realistischen Wirtschaftsauffassung auch in der neoliberalen Konzeption [finden]…Entscheidend bleibt jedoch nach wie vor, daß [sic] diesen Elementen…die normative Einordnung in den teleologisch fixierten wirtschaftlichen Gesamtvollzug abgeht.“[1]Egon Edgar Nawroth, Die Sozial- und Wirtschaftsphilosophie des Neoliberalismus, in: Sammlung Politeia. Veröffentlichungen des Internationalen Instituts für Sozialwissenschaft und Politik … Continue reading
Die Neoliberalen verwenden zwar teilweise dieselben Begrifflichkeiten wie die katholische Soziallehre, jedoch mit anderen Bedeutungsinhalten.[2]Ebd., S. 14, 396, 400f. An die Neoliberalen gewandt richtet Nawroth daher zum Schluss folgende Forderungen:
„Ablösung des liberalen Humanismus [= soziologischer Monismus bzw. Individualismus] durch ein neues Menschenbild, das in seiner sozialethischen Struktur für den einzelnen wie für die Gesellschaft von normativer Bedeutung ist; Revision des formalistischen [d.h. nicht positiv-inhaltlich auf ein telos bezogenenen] Freiheits- und Sozialbegriffs; konstruktive Lösung des Harmonieproblems [d.h. zwischen Gemein- und Einzelwohl] durch echte Anerkennung eines objektiv beinhalteten Gemeinwohls; Überwindung der modelltheoretischen Starrheit in der Wirtschaftskonzeption, gesellschaftlich-soziale Durchformung und Gestaltung des wirtschaftlichen Bereichs [= leistungsgemeinschaftliche Ordnung] unter Einbau einer gerechten originären Ertragsverteilung, die den sozialen Rechten der Gesamtheit Genüge leistet.“[3]Ebd., S. 425f.
Zugleich fordert er von katholischer Seite, dass sie „mehr als bisher Wert legen [muss] auf die wirtschaftstheoretische Überprüfung und Begründung ihrer Gesamtkonzeption, speziell des berufsständischen Ordnungswollens, um so der Gefahr des wirtschaftsfremden Moralismus zu begegnen.“[4]Ebd., S. 426.
Dialog zwischen Neoliberalen und Sozialethikern
Abschließend erklärt er:
„Nur das beiderseitig sachlich geführte Gespräch dient der gemeinsamen Sache und dem Wohle des Ganzen.“[5]Ebd.
Ein solches Gespräch fand dann tatsächlich 1963 im Hotel „Zu den drei Mohren“ in Ausgburg statt; anwesend waren unter anderen Alexander Rüstow und Wilhelm Röpke sowie Erik von Kuehnelt-Leddihn auf neoliberaler Seite sowie – neben Nawroth selbst – Oswald von Nell-Breuning, Gustav Gundlach sowie Monsignore Paul Adenauer, Sohn des Bundeskanzlers, auf Seiten der katholischen Sozialethiker.[6]Petersen, Tim (2008) : Wilhelm Röpke und die Katholische Soziallehre, HWWI Research Paper, No. 5-5, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI), Hamburg, S. 26.

Ergebnis des Gesprächs: „An Ludwig Erhard (1897-1977) wird von Götz Briefs und Gustav Gundlach geschrieben, „daß unter den gegebenen Umständen in Deutschland die Soziale Marktwirtschaft am besten den Grundsätzen der katholischen Soziallehre entspricht.“[7]Ebd. Wie Tim Petersen deutlich macht, heißt dies jedoch mitnichten, dass die Kontroverse zwischen Neoliberalen und katholischen Sozialethikern damit ein Ende gefunden hat.
Dennoch stellt sich im Rückblick tatsächlich die Frage, inwieweit die von Nawroth herausgearbeiteten philosophischen Unterschiede zwischen katholischer Sozialethik und Neoliberalismus sich praktisch auswirken.
Hinsichtlich des Ziels der Start- bzw. Chancengleichheit etwa besteht Einigkeit und ebenso prinzipiell hinsichtlich der Mittelwahl zur Zielerreichung (Steuermaßnahmen, Erbschaftsreform, Förderung von Sparbemühungen und der Bildung von Wohneigentum). Man kann lediglich mutmaßen, dass Nawroth hier um des Gemeinwohls willen in quantitativer Hinsicht bereit wäre, weiter zu gehen als die stets um Marktkonformität besorgten Neoliberalen.
Einigkeit besteht darüber hinaus, dass die nachträgliche steuerliche Umverteilung nur möglichst eingeschränkt als Mittel zur Erreichung von Verteilungsgerechtigkeit eingesetzt werden sollte, wenn auch die Gründe hier differieren (Vermeidung falscher ökonomischer Anreize im Falle der Neoliberalen bzw. Gerechtigkeitsgründe im Falle Nawroths).
Das Ziel der Vermögensbildung in breiten Bevölkerungsschichten eint Nawroth bzw. die katholischen Sozialethiker und Neoliberale. Inwiefern es bei der Mittelwahl faktisch tatsächlich Differenzen gibt, muss unklar bleiben, da sich Nawroth hier bei der Methodik ausschweigt.
Eine offene Frage bleibt an dieser Stelle, inwieweit die Vermögensverteilung heute gerechter ist als zum Ende der Adenauer-Ära. Die Ansprüche aus Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind hierbei nur bedingt zu berücksichtigen, insofern es sich hierbei um eine in ethischer Hinsicht fragwürdige Zwangskapitalbildung handelt.[8]Egon Edgar Nawroth, Die Sozial- und Wirtschaftsphilosophie des Neoliberalismus, S. 371.
Ein Indikator bildet demgegenüber die Wohneigentumsquote. Diese stieg von 33 % in den 1960er Jahren (Bundesrepublik alt) auf 46,5 % 2022.
Dies ist einerseits prinzipiell eine positive Entwicklung. Dennoch ist zu konstatieren, dass
- der Fortschritt für einen Zeitraum von 60 Jahren doch eher marginal ist und immernoch die Mehrheit in Deutschland kein Wohneigentum besitzt
- Deutschland damit das Schlusslicht in der EU ist.
Tatsächliche Differenzen prinzipieller Natur zwischen Neoliberalen und Nawroth gibt es dagegen bei
- der betrieblichen Mitbestimmung
- der angemessenen Entlohnung (Stichwort Familienlohn)
- der Einführung einer leistungsgemeinschaftlichen Ordnung
Hinsichtlich der betrieblichen Mitbestimmung hat sich historisch die katholische Soziallehre durchgesetzt.
Der Familienlohn konnte nur auf dem – ethisch suboptimalen – Weg nachträglicher steuerlicher Umverteilung mit Hilfe des Kindergeldes und auch hier nur sehr unzureichend bewerkstelligt werden, wie sich auch am Aussterben der Alleinverdienerehe zeigt. Eine zufriedenstellende Lösung steht in dieser Frage also noch aus.
Hinsichtlich der leistungsgemeinschaftlichen Ordnung haben sich bis auf Weiteres die Neoliberalen durchgesetzt, mit allen zu erwartenden sozialen Konsequenzen.
Der Familienlohn betrifft das Ziel der Wirtschaft, nämlich die Bedarfsdeckung für alle Gesellschaftsmitglieder, nicht nur die marktaktiven, die leistungsgemeinschaftliche Ordnung die natürlichen Rechte der gesellschaftlichen Zwischenglieder. Hier zeigt sich, dass die prinzipiellen Unterschiede zwischen Sozialethikern und Neoliberalen in der Praxis sich tatsächlich auf die von Nawroth herausgearbeiteten philosophischen Differenzen zurückführen lassen, die weiterhin ungemindert fortbestehen. Dies gilt folglich auch für die Beurteilung des Neoliberalismus durch Nawroth.
References[+]
| ↑1 | Egon Edgar Nawroth, Die Sozial- und Wirtschaftsphilosophie des Neoliberalismus, in: Sammlung Politeia. Veröffentlichungen des Internationalen Instituts für Sozialwissenschaft und Politik Universität Freiburg/Schweiz, Bd. XIV, hg. v. Prof. Df. A. F. Utz, F. H. Kerle Verlag Heidelberg – Verlag E. Nauwelaerts Löwen 1961, S. 343f. Der Erfolg des „deutschen Wirtschaftswunders“ könne dabei nicht auf die neoliberale Theorie zurückgeführt werden, da diese nicht in reiner Form, sondern auf sehr eklektische Weise verwirklicht worden sei und die Rahmenbedingungen außergewöhnlich günstig waren, vgl ebd., S. 359 – 362. |
|---|---|
| ↑2 | Ebd., S. 14, 396, 400f. |
| ↑3 | Ebd., S. 425f. |
| ↑4 | Ebd., S. 426. |
| ↑5 | Ebd. |
| ↑6 | Petersen, Tim (2008) : Wilhelm Röpke und die Katholische Soziallehre, HWWI Research Paper, No. 5-5, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI), Hamburg, S. 26. |
| ↑7 | Ebd. |
| ↑8 | Egon Edgar Nawroth, Die Sozial- und Wirtschaftsphilosophie des Neoliberalismus, S. 371. |