In meiner Erwiderung auf Communio Online zu dieser Veröffentlichung des Commons-Instituts wies ich darauf hin, dass eine christlich inspirierte Ontologie die Commons-Bewegung vor Einseitigkeiten bewahren könne, die bei einer Zugrundelegung der whiteheadschen Prozess-Ontologie drohten.

Worin diese Einseitigkeiten bestünden habe ich zum großen Teil nicht ausgeführt. Das möchte ich an dieser Stelle gerne nachholen.

Bereits im Communio-Artikel...

Bereits im Communio-Artikel selbst hatte ich darauf hingewiesen, dass die einseitige Priorisierung des Werdens gegenüber dem Sein wie sie für die Prozess-Philosophie Alfred North Whiteheads schon namensgebend ist, es schwierig macht, überhaupt von anthropologischen Konstanten zu sprechen, wie dies Silke Helfrich und mit ihr die Autoren des Artikels, Euler und Preissig, im Hinblick auf Commons tun.

Der Vorrang des Werdens gegenüber dem Sein macht es schwer fassbar, inwieweit es so etwas wie anthropologische – oder irgendwelche – Konstanten überhaupt geben soll und falls doch, inwieweit ihnen irgendeine theoretische oder praktische Relevanz zukommen soll gegenüber dem stets sich formierenden Neuen.

Hieran knüpft ein weiterer Punkt an:

Helfrich, Euler und Preissig betonen das Prozesshafte an Commons. Das trifft natürlich zu. Die einseitige Fixierung hierauf übersieht jedoch, dass das Werden von Commons nicht ziellos, sondern zielgerichtet ist und in den meisten Fällen besteht dieses Ziel in der Erhaltung des Commons als Common, seine Bewahrung im Sein. Das Werden ist also auf das Sein als sein Ziel ausgerichtet und ihm damit untergeordnet, ähnlich wie ein Mittel in Bezug auf seinen Zweck.

In diesem, finalen, Sinne kommt dem Sein ontologische Priorität gegenüber dem Werden zu, wie umgekehrt kausal das Werden Priorität gegenüber dem Sein hat. Eine einseitige Priorisierung des Werdens gegenüber dem Sein droht das Werden zum Selbstzweck zu erheben, so dass es darüber Ziel, Richtung und Maß verliert und schließlich in die Auflösung mündet, wie umgekehrt eine einseitige Priorisierung des Seins zur Erstarrung führen kann.

Doch auch in den anderen Dimensionen zeigen sich Probleme.

Die Priorisierung des Vielen gegenüber dem Einen droht die Verantwortung der vielen einzelnen Commons gegenüber dem sie umgreifenden und umfassenden einen Gemeinwohl unter den Tisch fallen zu lassen.

Dies kann man sehr gut daran beobachten, dass die Commons-Theoretiker zwar im Allgemeinen betonen, Commons seien förderlich für das Gemeinwohl bzw. an der Förderung des Gemeinwohls interessiert, eine – auch von außen her durchsetzbare – Verpflichtung auf das Gemeinwohl des einzelnen Commons jedoch augenscheinlich nicht kennen.

Im Vordergrund steht vielmehr das theoretische wie praktische Bemühen, die Autonomie der Commons gegenüber übergeordneten Strukturen, namentlich dem Staat, zu wahren.

Dies in Verbindung mit dem Ausblenden, wenn nicht direkten Leugnen, einer objektiven Verpflichtung der Commons auf das sie umgreifende Gemeinwohl öffnet die Tür für das Entstehen individueller Gruppenegoismen zulasten des Gemeinwohls.

Ja, Silke Helfrich geht gemeinsam mit David Bollier in „Frei, fair und lebendig – die Macht der Commons“ auf Seite 22 so weit, das Gemeinwohl als einen schillernden Gemeinplatz abzutun und damit seine Existenz rundheraus zu leugnen, was im Übrigen auch ein klassisch neoliberales Argument gegen das Gemeinwohl ist, obwohl die Notwendigkeit des Schutzes von Klima wie Biodiversität dieses heute selbst auf globaler Ebene wie nie zuvor geradezu evident macht.

Man beachte: Es ist ein Unterschied, ob man das Gemeinwohl als im Grunde nichtssagenden, inhaltlsleeren Allgemeinplatz bezeichnet oder aber auf die Schwierigkeit hinweist, in einer gegebenen Situation den konkreten Inhalt des Gemeinwohls zu bestimmen oder gar hierüber Einigkeit zu erzielen.

Ersteres ist eine ontologische, letzteres eine epistemologische Aussage.

Die Problematik wiederholt sich auf der Ebene der einzelnen Commons.

Es stimmt natürlich, dass sich jedes Commons aus vielen Commonern zusammensetzt und das eine Common durch den Zusammenschluss der vielen Commoner entsteht, das Viele hier also kausale Priorität gegenüber dem Einen hat.

Communio

Auf der anderen Seite schließen sich die vielen Commoner nicht grundlos zu einem Common zusammen.

Sie finden vielmehr in dem Einen eine Vollendung, derer sie jeder für sich genommen andernfalls entbehren würden.

In dieser finalen Hinsicht sind die Vielen also abhängig vom Einen und es besteht folglich eine finale Priorität des Einen gegenüber dem Vielen.

Diesen Umstand auszublenden heißt das Common in die Nähe einer Option mit rein transaktionalem und zweckrationalen Wert für den einzelnen zu rücken, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf Natur – es rückt in die Nähe einer Aktiengesellschaft – und Bestand des Commons.

Die Schlagseite zulasten des Gemeinwohls setzt sich fort auf der Ebene von Individualität und Relationalität.

Dass in dieser Gegenüberstellung das Soziale bereits begrifflich unsichtbar gemacht wird, wirkt sich dahin gegend aus, dass Commons-Theoretiker allem Anschein nach zwar sehr wohl die freiwillige Selbstverpflichtung des Einzelnen gegenüber dem jeweiligen Common kennen und schätzen, eine jeder freiwilligen Selbstverpflichtung vorausgehende, immer schon vorgegebene Verpflichtung des Einzelnen auf das – die einzelnen Commons übersteigende – Gemeinwohl jedoch nicht zu kennen scheinen, was nur folgerichtig ist, wenn man sich Helfrichs geringschätzige Meinung bezüglich des Gemeinwohlbegriffs in Erinnerung ruft.

Demgegenüber ist jedoch festzuhalten, dass die uns Menschen immer schon vorgegebene Verpflichtung auf das Gemeinwohl jeder nachträglich eingegangenen freiwilligen Verpflichtung an Gewicht überragt.

Unsere Verpflichtung gilt zunächst dem Gemeinwohl und erst dann den Commons; eben weil wir der Allgemenheit – und nicht nur dieses oder jenes Common – zu unserer Vollendung als soziale Wesen bedürfen.

All dies findet sich wieder auf der Ebene von Transzendenz und Immanenz.

Die, nur implizite, Negation der Transzendenz wirkt sich aus im Verhältnis der Commons-Theoretiker zum Staat.

Dieser wird – wo nicht als Bedrohung der Autonomie der Commons – als potentieller Dienstleister wahrgenommen. Seine subsidiäre Funktion ist damit treffend erfasst.

Ausgeblendet werden jedoch sein Recht und seine Pflicht, das Gemeinwohl situationsgemäß verbindlich auszulegen, dessen Verwirklichung sicherzustellen und hierzu die gesellschaftlichen Akteure – und so eben auch die Commons – zu lenken, sprich: zu regieren.

Diese – dem Vorrang des Gemeinwohl geschuldete – Anerkennung der Überordnung des Staates steht in Spannung mit dem Autonomiestreben der Commoner, ist jedoch um der Sicherstellung des Gemeinwohles willens unverzichtbar.

Wenn es aber keine Transzendenz gibt – inwiefern kann man dann überhaupt den Allgemeinbegriff Common auf eine Vielzahl unterschiedlicher Phänomene beziehen und zugleich, wie Helfrich, Euler und Preissler dies tun, davon ausgehen, dass dieser – die partikularen Erscheinungsformen in seinem Inhalt transzendierende – Allgemeinbegriff etwas Reales bezeichnet und nicht nur eine nachträgliche mentale Konstruktion ist, die prinzipiell Unvergleichbares miteinander in einen Topf wirft?

Helfrich ging es ja, wie Euler und Preissig zitieren, um das “Verbindende zwischen unterschiedlichen Praktiken”; ein Verbindendes, das wohlgemerkt nicht sinnlich wahrnehmbar ist, wie eine Brücke, sondern nur geistig durch Abstraktion erfassbar ist, ein Verbindendes also, das nicht auf materielle, sondern auf immaterielle, also das Materielle transzendierende Weise verbindet.

Dies gibt überhaupt nur Sinn, wenn man einen zumindest gemäßigten Universalienrealismus in der Tradition von Aristoteles und Thomas von Aquin voraussetzt, wonach es neben den immanenten Individuen auch das diese transzendierende Universale gibt, wenn dieses Universale auch immer nur im Individuellen existieren mag und nicht etwa unabhängig von diesem wie es der starke Universalienrealismus des Platonismus lehrt.

In der Praxis führt die Priorisierung von Immanenz, Interindividualität (= Relationalität) und dem Vielen gegenüber Transzendenz, Sozialität und dem Einen zu einem oder begünstigt doch einen Gruppenindividualismus, der, nicht unähnlich dem Einzelindividualismus des Neoliberalismus, zumindest potentiell zulasten des Gemeinwohles geht und eine deutliche Tendenz zum (Individual)Anarchismus offenbart.

Wie bereits auf Communio erklärt, brechen die Commons-Theoretiker nicht radikal genug mit dem, was sie eigentlich überwinden wollen: den Dualismen der Moderne, dem Individualismus und vereinseitgten Autonomiestreben des Neoliberalismus.

Hier kann eine christlich inspirierte Ontologie die einzelnen Commons in Verbindung zur Allgemeinheit bringen, die verbindliche Verpflichtung des einzelnen wie der Commons gegenüber dem Gemeinwohl begründen und damit zugleich den Staat innerhalb der Commons-Theorie aus der Ecke des Störfaktors herausholen und in seiner ihm angemessenen Stellung als Interpret und Garant des Gemeinwohls sowie Lenker in diesem Sinne anerkennen.

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