Was bedeutet leistungsgemeinschaftliche Ordnung?
Die leistungsgemeinschaftliche Ordnung ist eine Gesellschaftsordnung. Es ist die Gesellschaftsordnung, die das Subsidiaritätsprinzip im Bereich der Arbeit verwirklicht.
Jeder Wirtschafts- und Kulturbereich leistet einen Beitrag zum Gemeinwohl, etwa die Lebensmittel- oder die Gesundheitsversorgung. Durch ihre Arbeit in ein- und demselben Bereich – etwa der Lebensmittelversorgung – bilden alle in diesem Bereich Tätigen eine Gemeinschaft im Dienst am Gemeinwohl: eine Leistungsgemeinschaft.
die leistungsgemeinschaftliche Ordnung: eine Gesellschaftsordnung
Das Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass diese Leistungsgemeinschaften sich selbst verwalten und sie betreffende Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln. Darüber dass dies im Einklang mit dem Gemeinwohl geschieht, wacht der Staat.

Den Leistungsgemeinschaften obliegt unter anderem die Berufsausbildung sowie das Sozialversicherungswesen. Bei übergreifenden Fragestellungen arbeiten die verschiedenen Leistungsgemeinschaften miteinander zusammen – je nach Fragestellung auch auf internationaler Ebene.
Die leistungsgemeinschaftliche Ordnung ist die Gesellschaftsordnung, in der dies verwirklicht ist und die verschiedenen Leistungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts institutionalisiert sind.